Für Ihre IT-Sicherheit bietet die ALPHAVIS Dienstleistungen, um Ihre digitale Infrastruktur vor Bedrohungen zu schützen und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dazu gehören:
IT-Sicherheitsaudits:
Entwicklung von IT-Sicherheitsrichtlinien:
IT-Sicherheitsschulungen:
IT-Notfallvorsorge/ BCM:
Je nach Branche, Unternehmensgröße und individuellen Sicherheitsanforderungen erhalten Sie Ihr individuelles IT-Sicherheitspaket.
Die ALPHAVIS ist Mitglied der Allianz für CyberSicherheit und Sie profitieren von Neuerungen und Standards und dem damit verbundenen Wissenstransfer.
Wie die ALPHAVIS Ihr Unternehmen unterstützen kann, erfahren Sie am besten im persönlichen Gespräch oder sie lesen gleich weiter.
Unsere IT-Audits bieten Ihnen einen klaren Einblick in die Sicherheitslage Ihrer digitalen Infrastruktur. Wir ermitteln für Sie potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen. Der Prozess umfasst:
1. Vorbereitung und Planung von IT-Audits:
2. Informationsbeschaffung:
3. Auswertung technischer Analysen aus:
4. IT-Sicherheitsbewertung:
5. Audit-Dokumentation und Berichterstattung:
Die Durchführung von IT-Sicherheitsaudits erfordern eine gründliche Planung, Fachkompetenz und individuelle Berichterstattung, um die Sicherheit kritischer Systeme und Daten zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Mit IT-Sicherheitsaudits unternehmen Sie die ersten Schritte zum Schutz der Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit Ihrer kritischen Infrastrukturen.
Die Entwicklung von maßgeschneiderten Sicherheitsrichtlinien ist entscheidend für die Schaffung einer robusten und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Sicherheitsarchitektur. Die IT-Sicherheitsberatung bietet umfassende Dienstleistungen zur Erstellung und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien. Der Prozess umfasst:
1. Bedarfsanalyse und Verständnis der Geschäftsprozesse:
2. Identifikation von Sicherheitszielen und -anforderungen:
3. Erstellung umfassender Sicherheitsrichtlinien:
4. Kommunikation und Schulung:
5. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:
6. Integration in bestehende Unternehmensprozesse:
Die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien ist ein entscheidender Schritt, um eine konsistente und effektive Sicherheitspraxis in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass die entwickelten Richtlinien nicht nur die besten Sicherheitspraktiken widerspiegeln, sondern auch Ihre individuellen geschäftlichen Anforderungen erfüllen.
Informationstechnologie-Sicherheit (IT-Sicherheit) bezieht sich auf den Schutz von Informationen, Daten und IT-Systemen vor unberechtigtem Zugriff, unerlaubter Nutzung, Manipulation oder Zerstörung. Das Hauptziel der IT-Sicherheit besteht darin, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sicherzustellen.
Die grundlegenden Aspekte der IT-Sicherheit sind:
1. Vertraulichkeit:
2. Integrität:
3. Verfügbarkeit:
4. Authentizität:
5. Nicht-Abstreitbarkeit:
6. Zurechenbarkeit:
7. Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen:
8. Risikomanagement:
Die Umsetzung von IT-Sicherheit variiert je nach den spezifischen Anforderungen, Branchenstandards und gesetzlichen Vorschriften, denen Ihr Unternehmen unterliegt. IT-Sicherheit ist ein ständiger Prozess, der sich an die sich ständig ändernden Bedrohungen und Technologien anpassen muss.
Das IT-Sicherheitsgesetz ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die darauf abzielt, die Sicherheit der Informationstechnik in sogenannten "kritischen Infrastrukturen" zu gewährleisten. Das Gesetz trat in Deutschland am 25. Juli 2015 in Kraft und wurde später durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Jahr 2021 aktualisiert. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte des IT-Sicherheitsgesetzes:
1. Kritische Infrastrukturen:
2. Mindeststandards und Meldepflichten:
3. Zertifizierung von IT-Produkten:
4. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
5. Schutz von Telekommunikationsnetzen:
6. Sicherheitsmaßnahmen und Audits:
7. Erweiterung der Sektoren:
Es ist wichtig zu beachten, dass das IT-Sicherheitsgesetz spezifisch für Deutschland ist und dass Ihr Unternehmen die für sie relevanten Gesetze und Standards je nach ihrem Standort und ihrer Branche identifiziert und befolgt.
Die BSI-Kritis-Verordnung ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) erlassen wurde. Die Abkürzung "Kritis" steht für "Kritische Infrastrukturen". Die Verordnung trat am 3. Mai 2016 in Kraft und wurde seitdem mehrmals angepasst.
Die BSI-Kritis-Verordnung regelt die Sicherheitsanforderungen an Betreiber von sogenannten "Kritischen Infrastrukturen" (KRITIS) in verschiedenen Sektoren. Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen und Systeme, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Versorgung der Bevölkerung oder das wirtschaftliche und soziale Leben hätte.
Die Verordnung legt insbesondere folgende Punkte fest:
1. Feststellung der Kritikalität:
2. Meldepflicht:
3. Mindeststandards für die IT-Sicherheit:
4. Zusammenarbeit mit dem BSI:
5. Audits und Prüfungen:
Die BSI-Kritis-Verordnung dient dazu, die Resilienz und Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken und die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und Sicherheitsvorfälle zu melden, um die Koordination von Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Schutzziele der IT-Sicherheit umfassen drei grundlegende Aspekte, die in der Informationssicherheit geschützt werden sollen. Diese Schutzziele sind:
1. Vertraulichkeit:
2. Integrität:
3. Verfügbarkeit:
Diese Schutzziele sind grundlegend für die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -strategien in der IT. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch weitere Schutzziele geben kann, die spezifisch auf die Anforderungen und Risiken eines Unternehmens zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise:
4. Authentizität (Authenticity):
5. Nicht-Abstreitbarkeit (Non-Repudiation):
6. Zurechenbarkeit (Accountability):
Die genannten Schutzziele bilden die Grundlage für eine umfassende IT-Sicherheitsstrategie, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Risiken eines Unternehmens abgestimmt ist.
In Deutschland werden Sektoren und Bereiche als kritische Infrastruktur eingestuft, die für das Funktionieren der Gesellschaft entscheidend sind. Hier ist eine Liste der kritischen Infrastrukturen, wie sie gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz und seiner Erweiterungen definiert werden:
1. Energie:
2. Informationstechnik und Telekommunikation (ITK):
3. Wasser und Ernährung:
4. Gesundheit:
5. Finanz- und Versicherungswesen:
6. Transport und Verkehr:
7. Medien:
8. Staat und Verwaltung:
Die Klassifizierung basiert auf der Bedeutung der betreffenden Einrichtungen für die Aufrechterhaltung grundlegender gesellschaftlicher Funktionen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Cybersecurity-Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde 1991 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Bonn. Das BSI ist dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstellt.
Die Hauptaufgaben des BSI umfassen:
1. IT-Sicherheitsmanagement:
2. Beratung und Unterstützung:
3. Zertifizierung:
4. Frühwarnsystem:
5. Forschung und Entwicklung:
6. Koordinierung der IT-Sicherheit im Bund:
7. Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen:
Das BSI spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen in Deutschland und arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen Sicherheitsorganisationen zusammen. Es unterstützt Unternehmen und Behörden dabei, ihre IT-Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen zu schützen und trägt dazu bei, die Gesamtsicherheit der Informationstechnologie im Land zu stärken.
Mit unseren IT-Sicherheitsschulungen sensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter für IT-Sicherheitsrisiken wie Cyberbedrohungen, fördern sichere Verhaltensweisen oder schulen Ihre spezifischen Sicherheitsrichtlinien. Dazu gehören:
1. Abstimmen des Teilnehmerkreises/ Zielgruppenidentifikation:
2. Schulungsinhalte und -methoden:
3. Überprüfung und Bewertung:
4. Aktualität und Relevanz:
5. Schulungszeitplan und -dauer:
6. Feedback und Verbesserung:
Wir stellen sicher, dass die Schulungen effektiv, relevant und an die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe angepasst sind.
Mit der IT-Notfallplanung/ BCM (Business Continuity Management) werden Strategien entwickelt, die den schnellen Wiederanlauf kritischer Prozesse also generell Ihre Geschäftskontinuität sichern. BCM erfolgt aufbauend auf Ihrer IT-Notfallerkennung und kann auch als eigeneständiges IT-Sicherheitssystem betrachtet werden.
Damit stellen wir gemeinsam sicher, dass kritische Geschäftsprozesse auch in Krisensituationen aufrechterhalten werden oder schnellstmöglich wieder anlaufen können. Die Projekte beinhalten:
1. IT-Risikoanalyse und Business Impact Analysis (BIA):
2. Erstellung von Notfall- und Wiederherstellungsplänen:
3. Notfallübungen und Simulationen mit IT-Sicherheitspartnern:
4. Kommunikationsstrategien:
5. Kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung:
6. Dokumentation und Berichterstattung:
Mit dem individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen BCM stellen wir sicher, dass Ihre Geschäftskontinuität bei IT-Notfällen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Mit dem IT-Sicherheitsaudit erfahren Sie wo Sie stehen und Sie können entscheiden wie es weitergeht.
Sie scheuen den Aufwand und wollen sich um ihre Kernaufgaben kümmern? Sie erhalten freigabefähige Unterlagen wie:
mehrfach geprüft und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Individualisierte IT-Sicherheitsunterweisungen sind die Stärke der ALPHAVIS
Dem schnellen Wiederanlauf nach einem Angriff steht nichts mehr im Weg.
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