IT-Sicherheit

IT-Sicherheit | IT-Audits | IT-Sicherheitsanforderungen

Für Ihre IT-Sicherheit bietet die ALPHAVIS Dienstleistungen, um Ihre digitale Infrastruktur vor Bedrohungen zu schützen und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dazu gehören:


IT-Sicherheitsaudits:

  • Die IT-Audits erfolgen nach ISO 27001 oder auf Basis des BSI-Grundschutzes für Unternehmen mit kritischer Infrastruktur - die ALPHAVIS ist vom BSI anerkannte Prüfstelle
  • Dabei werden Sicherheitsrisiken und Schwachstellen in der IT-Infrastruktur identifiziert
  • Sie erhalten Umsetzungsempfehlungen die gemeinsam erarbeitet und immer individuell festgelegt werden.


Entwicklung von IT-Sicherheitsrichtlinien:

  • Erstellung und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren.
  • Entwicklung von Richtlinien, die den branchenspezifischen Anforderungen und regulatorischen Standards entsprechen.


IT-Sicherheitsschulungen:

  • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsprogrammen für Mitarbeiter.
  • Förderung einer Sicherheitskultur im Unternehmen.


IT-Notfallvorsorge/ BCM:

  • Entwicklung von Notfallplänen für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen.
  • Schulungen für schnelle und effektive Reaktionen auf Sicherheitsbedrohungen.


Je nach Branche, Unternehmensgröße und individuellen Sicherheitsanforderungen erhalten Sie Ihr individuelles IT-Sicherheitspaket.

Die ALPHAVIS ist Mitglied der Allianz für CyberSicherheit und Sie profitieren von Neuerungen und Standards und dem damit verbundenen Wissenstransfer.

Wie die ALPHAVIS Ihr Unternehmen unterstützen kann, erfahren Sie am besten im persönlichen Gespräch oder sie lesen gleich weiter.


IT-Sicherheitsaudits

Unsere IT-Audits bieten Ihnen einen klaren Einblick in die Sicherheitslage Ihrer digitalen Infrastruktur. Wir ermitteln für Sie potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen. Der Prozess umfasst:

1. Vorbereitung und Planung von IT-Audits:

  • Festlegung des Umfangs und der Ziele des Audits.
  • Identifikation der kritischen Systeme, Daten und Prozesse.
  • Zusammenstellung des Audit-Teams und Festlegung der Verantwortlichkeiten.
  • Planung der Ressourcen und Zeitrahmen für das Audit.

2. Informationsbeschaffung:

  • Sammlung von relevanten Dokumentationen, einschließlich Sicherheitsrichtlinien, -prozeduren und -protokollen.
  • Bewertung vorhandener Sicherheitsdokumentationen und Compliance-Anforderungen.
  • Interviews mit Schlüsselpersonen und relevanten Stakeholdern, um Einblicke in die aktuelle Sicherheitslage zu erhalten.

3. Auswertung technischer Analysen aus:

  • durchgeführten Penetrationstests, um Schwachstellen in der Netzwerkinfrastruktur und Anwendungen zu identifizieren.
  • der Überprüfungen von Konfigurationen Ihrer Firewalls, Intrusion Detection/Prevention-Systemen und anderen Sicherheitsvorrichtungen.
  • Logdateien und Überwachungssystemen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.

4. IT-Sicherheitsbewertung:

  • Bewertung der Zugriffskontrollen und Berechtigungen für Systeme und Daten.
  • Überprüfung der physischen Sicherheitsmaßnahmen in Rechenzentren und Serverräumen.
  • Analyse der Datensicherung und -wiederherstellung, um Geschäftskontinuität sicherzustellen.
  • Beurteilung der Einhaltung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorgaben.

5. Audit-Dokumentation und Berichterstattung:

  • Erstellung eines detaillierten Audit-Berichts, der die Ergebnisse, identifizierten Schwachstellen und Empfehlungen für Sicherheitsverbesserungen enthält.
  • Priorisierung von Maßnahmen basierend auf der potenziellen Auswirkung und der Wahrscheinlichkeit von Sicherheitsvorfällen.
  • Bereitstellung von Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.

Die Durchführung von IT-Sicherheitsaudits erfordern eine gründliche Planung, Fachkompetenz und individuelle Berichterstattung, um die Sicherheit kritischer Systeme und Daten zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu erkennen und zu minimieren.

Mit IT-Sicherheitsaudits unternehmen Sie die ersten Schritte zum Schutz der Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit Ihrer kritischen Infrastrukturen.


Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien

Die Entwicklung von maßgeschneiderten Sicherheitsrichtlinien ist entscheidend für die Schaffung einer robusten und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Sicherheitsarchitektur. Die IT-Sicherheitsberatung bietet umfassende Dienstleistungen zur Erstellung und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien. Der Prozess umfasst:


1. Bedarfsanalyse und Verständnis der Geschäftsprozesse:

  • Eine eingehende Analyse Ihrer Geschäftsprozesse und -ziele, um Sicherheitsrichtlinien zu entwickeln, die nahtlos in Ihre Unternehmensstrategie integriert sind.
  • Identifikation von branchenspezifischen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften, um eine umfassende Compliance sicherzustellen.

2. Identifikation von Sicherheitszielen und -anforderungen:

  • Festlegung klarer Sicherheitsziele und -anforderungen in Abstimmung mit Ihren Geschäftsbereichen.
  • Definition von Schutzklassen für sensible Daten und Systeme, um eine differenzierte Sicherheitsstrategie zu ermöglichen.

3. Erstellung umfassender Sicherheitsrichtlinien:

  • Entwicklung von umfassenden Sicherheitsrichtlinien, die relevanten Aspekte der IT-Sicherheit abdecken.
  • Klare Definition von Verantwortlichkeiten, Zugriffsrechten, Passwortrichtlinien und anderen Sicherheitsparametern.

4. Kommunikation und Schulung:

  • Erstellung von Kommunikationsplänen zur Einführung der neuen Sicherheitsrichtlinien im gesamten Unternehmen.
  • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die neuen Richtlinien verstehen und befolgen.

5. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:

  • Implementierung von Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinien.
  • Anpassung der Richtlinien an sich verändernde Geschäftsanforderungen, Technologien und Bedrohungsszenarien.

6. Integration in bestehende Unternehmensprozesse:

  • Sicherstellung, dass die entwickelten Sicherheitsrichtlinien nahtlos in bestehende Unternehmensprozesse integriert werden.
  • Abstimmung mit anderen Unternehmensrichtlinien, um einen ganzheitlichen Ansatz für die Sicherheit zu gewährleisten.
  • 

Die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien ist ein entscheidender Schritt, um eine konsistente und effektive Sicherheitspraxis in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass die entwickelten Richtlinien nicht nur die besten Sicherheitspraktiken widerspiegeln, sondern auch Ihre individuellen geschäftlichen Anforderungen erfüllen.


Häufig gestellte Fragen

  • Gibt es eine Definition für IT-Sicherheit?

    Informationstechnologie-Sicherheit (IT-Sicherheit) bezieht sich auf den Schutz von Informationen, Daten und IT-Systemen vor unberechtigtem Zugriff, unerlaubter Nutzung, Manipulation oder Zerstörung. Das Hauptziel der IT-Sicherheit besteht darin, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sicherzustellen.

  • Was sind die Grundlagen der IT-Sicherheit?

    Die grundlegenden Aspekte der IT-Sicherheit sind:


    1. Vertraulichkeit:

    • Gewährleistung, dass Informationen nur von berechtigten Personen oder Systemen eingesehen oder genutzt werden können. Dies beinhaltet den Schutz vor unbefugtem Zugriff.

    2. Integrität:

    • Sicherstellung der Genauigkeit und Vollständigkeit von Informationen, um sicherzustellen, dass Daten nicht unbemerkt verändert oder manipuliert werden.

    3. Verfügbarkeit:

    • Sicherstellung, dass autorisierte Benutzer zu jeder Zeit auf benötigte Informationen oder IT-Ressourcen zugreifen können. Dies beinhaltet den Schutz vor Ausfällen oder Angriffen, die die Verfügbarkeit beeinträchtigen könnten.

    4. Authentizität:

    • Verifizierung der Identität von Benutzern, Geräten oder Systemen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Entitäten auf Ressourcen zugreifen können.

    5. Nicht-Abstreitbarkeit:

    • Sicherstellung, dass Aktionen oder Transaktionen nachvollziehbar sind und nicht abgestritten werden können. Dies ist besonders wichtig bei der Überwachung von Systemaktivitäten.

    6. Zurechenbarkeit:

    • Die Fähigkeit, Aktionen oder Aktivitäten auf spezifische Benutzer oder Systeme zurückzuführen. Dies unterstützt die Ermittlung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

    7. Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen:

    • Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die genannten Ziele zu erreichen. Dazu gehören Firewalls, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsaudits und Schulungen.

    8. Risikomanagement:

    • Identifikation, Bewertung und Bewältigung von Sicherheitsrisiken, um die Auswirkungen von potenziellen Bedrohungen zu minimieren.

    Die Umsetzung von IT-Sicherheit variiert je nach den spezifischen Anforderungen, Branchenstandards und gesetzlichen Vorschriften, denen Ihr Unternehmen unterliegt. IT-Sicherheit ist ein ständiger Prozess, der sich an die sich ständig ändernden Bedrohungen und Technologien anpassen muss.


  • Was beinhaltet das IT-Sicherheitsgesetz?

    Das IT-Sicherheitsgesetz ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die darauf abzielt, die Sicherheit der Informationstechnik in sogenannten "kritischen Infrastrukturen" zu gewährleisten. Das Gesetz trat in Deutschland am 25. Juli 2015 in Kraft und wurde später durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Jahr 2021 aktualisiert. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte des IT-Sicherheitsgesetzes:


    1. Kritische Infrastrukturen:

    • Das Gesetz betrifft Betreiber von kritischen Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser, Ernährung sowie Gesundheit. Diese Betreiber sind dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um ihre IT-Systeme zu schützen.

    2. Mindeststandards und Meldepflichten:

    • Kritische Infrastrukturen müssen Mindeststandards für die IT-Sicherheit einhalten. Außerdem sind sie verpflichtet, erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle zu melden. Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Anlaufstelle für diese Meldungen.

    3. Zertifizierung von IT-Produkten:

    • Das Gesetz ermöglicht die Einführung einer Zertifizierungspflicht für bestimmte IT-Produkte und -prozesse. Dies soll sicherstellen, dass nur sicherheitsgeprüfte Technologien in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden.

    4. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    • Das BSI spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes. Es veröffentlicht Sicherheitsstandards, unterstützt bei der Identifizierung kritischer Infrastrukturen und ist für die Zertifizierung von IT-Produkten verantwortlich.

    5. Schutz von Telekommunikationsnetzen:

    • Das Gesetz beinhaltet Regelungen zum Schutz von Telekommunikationsnetzen, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit dieser Netzwerke sicherzustellen.

    6. Sicherheitsmaßnahmen und Audits:

    • Kritische Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit zu implementieren. Regelmäßige Audits und Risikobewertungen sind Teil dieser Verpflichtungen.

    7. Erweiterung der Sektoren:

    • Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erweiterte die Anwendungsbereiche des Gesetzes auf weitere Sektoren, darunter Transport und Verkehr, Finanzwesen und Versicherungen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass das IT-Sicherheitsgesetz spezifisch für Deutschland ist und dass Ihr Unternehmen die für sie relevanten Gesetze und Standards je nach ihrem Standort und ihrer Branche identifiziert und befolgt.


  • Was beinhaltet die BSI kritis Verordnung?

    Die BSI-Kritis-Verordnung ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) erlassen wurde. Die Abkürzung "Kritis" steht für "Kritische Infrastrukturen". Die Verordnung trat am 3. Mai 2016 in Kraft und wurde seitdem mehrmals angepasst.

    Die BSI-Kritis-Verordnung regelt die Sicherheitsanforderungen an Betreiber von sogenannten "Kritischen Infrastrukturen" (KRITIS) in verschiedenen Sektoren. Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen und Systeme, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Versorgung der Bevölkerung oder das wirtschaftliche und soziale Leben hätte.

    Die Verordnung legt insbesondere folgende Punkte fest:


    1. Feststellung der Kritikalität:

    • Definition der Sektoren und Kriterien, nach denen Einrichtungen als kritisch eingestuft werden.

    2. Meldepflicht:

    • Festlegung von Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen bei erheblichen Sicherheitsvorfällen und Anforderungen an die Meldewege.

    3. Mindeststandards für die IT-Sicherheit:

    • Festlegung von Mindeststandards für die IT-Sicherheit, die von den Betreibern kritischer Infrastrukturen einzuhalten sind. Dazu gehören Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Schutz vor Schadsoftware und Maßnahmen zur Sicherung von Kommunikationsnetzen.

    4. Zusammenarbeit mit dem BSI:

    • Regelungen zur Zusammenarbeit der Betreiber kritischer Infrastrukturen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und der Meldung von Sicherheitsvorfällen.

    5. Audits und Prüfungen:

    • Festlegung von Audits und Prüfungen durch das BSI, um sicherzustellen, dass die Betreiber die geforderten Sicherheitsstandards einhalten.

    Die BSI-Kritis-Verordnung dient dazu, die Resilienz und Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken und die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und Sicherheitsvorfälle zu melden, um die Koordination von Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.


  • Was sind die Schutzziele der IT-Sicherheit?

    Die Schutzziele der IT-Sicherheit umfassen drei grundlegende Aspekte, die in der Informationssicherheit geschützt werden sollen. Diese Schutzziele sind:


    1. Vertraulichkeit:

    • Das Ziel der Vertraulichkeit besteht darin, sicherzustellen, dass Informationen nur von autorisierten Personen oder Systemen eingesehen oder genutzt werden können. Maßnahmen zur Vertraulichkeit schützen vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Offenlegung von Informationen. Dies wird oft durch Verschlüsselungstechnologien erreicht.

    2. Integrität:

    • Die Integrität von Informationen bezieht sich darauf, sicherzustellen, dass Daten genau und unverändert bleiben. Ziel ist es, Manipulationen oder unautorisierte Änderungen an Informationen zu verhindern. Techniken wie Hash-Funktionen und digitale Signaturen können die Integrität sicherstellen.

    3. Verfügbarkeit:

    • Verfügbarkeit bedeutet, dass autorisierte Benutzer zu jeder Zeit auf die benötigten Informationen oder Ressourcen zugreifen können. Das Ziel ist es, Ausfälle, Störungen oder Angriffe zu verhindern, die die Erreichbarkeit von Systemen oder Daten beeinträchtigen könnten. Redundanz, Backup-Systeme und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit dienen der Sicherung der Verfügbarkeit.

    Diese Schutzziele sind grundlegend für die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -strategien in der IT. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch weitere Schutzziele geben kann, die spezifisch auf die Anforderungen und Risiken eines Unternehmens zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise:


    4. Authentizität (Authenticity):

    • Authentizität bezieht sich darauf, die Identität von Benutzern, Geräten oder Systemen zu überprüfen. Dies gewährleistet, dass nur legitime Entitäten auf Ressourcen zugreifen können.

    5. Nicht-Abstreitbarkeit (Non-Repudiation):

    • Nicht-Abstreitbarkeit stellt sicher, dass eine durchgeführte Aktion nicht später bestritten werden kann. Digitale Signaturen und Protokollierung sind Mechanismen, die dieses Schutzziel unterstützen.

    6. Zurechenbarkeit (Accountability):

    • Zurechenbarkeit bezieht sich darauf, Aktionen oder Aktivitäten auf spezifische Benutzer oder Systeme zurückverfolgen zu können. Dies ist wichtig für die Ermittlung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

    Die genannten Schutzziele bilden die Grundlage für eine umfassende IT-Sicherheitsstrategie, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Risiken eines Unternehmens abgestimmt ist.


  • Was ist kritische Infrastruktur?

    In Deutschland werden Sektoren und Bereiche als kritische Infrastruktur eingestuft, die für das Funktionieren der Gesellschaft entscheidend sind. Hier ist eine Liste der kritischen Infrastrukturen, wie sie gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz und seiner Erweiterungen definiert werden:


    1. Energie:

    • Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie sowie Gas- und Ölversorgung.

    2. Informationstechnik und Telekommunikation (ITK):

    • Telekommunikationsnetze, Datenzentren, Internet Service Provider (ISP) und andere IT-Infrastrukturen.

    3. Wasser und Ernährung:

    • Wasserversorgung und -entsorgung, Lebensmittelproduktion und -verteilung.

    4. Gesundheit:

    • Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und pharmazeutische Industrie.

    5. Finanz- und Versicherungswesen:

    • Banken, Börsen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister.

    6. Transport und Verkehr:

    • Öffentlicher Personenverkehr, Flughäfen, Eisenbahnen, Straßenverkehr und Seehäfen.

    7. Medien:

    • Rundfunk, Presse und Nachrichtenagenturen.

    8. Staat und Verwaltung:

    • Öffentliche Verwaltung, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz.

    Die Klassifizierung basiert auf der Bedeutung der betreffenden Einrichtungen für die Aufrechterhaltung grundlegender gesellschaftlicher Funktionen.


  • Was ist das BSI?

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Cybersecurity-Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde 1991 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Bonn. Das BSI ist dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstellt.

    Die Hauptaufgaben des BSI umfassen:


    1. IT-Sicherheitsmanagement:

    • Entwicklung von IT-Sicherheitsstandards und -richtlinien für den Einsatz in Behörden und kritischen Infrastrukturen.

    2. Beratung und Unterstützung:

    • Beratung von Regierungsstellen, Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit in Fragen der IT-Sicherheit.

    3. Zertifizierung:

    • Zertifizierung von IT-Produkten und -prozessen nach deutschen und internationalen Standards, um sicherzustellen, dass sie bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen.

    4. Frühwarnsystem:

    • Betrieb eines nationalen Frühwarnsystems für Cyberbedrohungen, um frühzeitig auf Sicherheitsvorfälle hinzuweisen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

    5. Forschung und Entwicklung:

    • Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der IT-Sicherheit durch Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und anderen Einrichtungen.

    6. Koordinierung der IT-Sicherheit im Bund:

    • Koordination von IT-Sicherheitsaktivitäten auf Bundesebene und Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen.

    7. Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen:

    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für IT-Sicherheitsfragen durch Informationsveranstaltungen, Schulungen und Aufklärungskampagnen.

    Das BSI spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen in Deutschland und arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen Sicherheitsorganisationen zusammen. Es unterstützt Unternehmen und Behörden dabei, ihre IT-Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen zu schützen und trägt dazu bei, die Gesamtsicherheit der Informationstechnologie im Land zu stärken.


IT-Sicherheitsschulungen

Mit unseren IT-Sicherheitsschulungen sensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter für IT-Sicherheitsrisiken wie Cyberbedrohungen, fördern sichere Verhaltensweisen oder schulen Ihre spezifischen Sicherheitsrichtlinien. Dazu gehören:


1. Abstimmen des Teilnehmerkreises/ Zielgruppenidentifikation:

  • Analyse der Zielgruppen, um maßgeschneiderte Schulungsinhalte für unterschiedliche Benutzergruppen zu entwickeln, einschließlich Mitarbeiter, Führungskräfte und IT-Personal.

2. Schulungsinhalte und -methoden:

  • Entwicklung von praxisorientierten Schulungsinhalten, die relevante Themen wie sichere Passwortverwaltung, Phishing-Erkennung, Gerätesicherheit und Datenschutz abdecken.
  • Einsatz abwechslungsreicher Schulungsmethoden, darunter Präsentationen, interaktive Workshops, Fallstudien und Simulationen.
  • Bereitstellung von Schulungsmaterialien, Ressourcen und Unterstützung, um den Lernprozess zu erleichtern.
  • Einbindung von interaktiven Elementen, um die Teilnehmer aktiv in den Lernprozess einzubeziehen, z. B. Diskussionen, Quizze und praktische Übungen.
  • Integration von verständlichen Informationen zu geltenden Sicherheitsstandards, Branchenregulierungen und Datenschutzgesetzen aus einem komplexen Regulierungsumfeld.

3. Überprüfung und Bewertung:

  • Implementierung von Überprüfungsmechanismen, um den Fortschritt der Teilnehmer zu bewerten.
  • Durchführung von Tests oder Assessments, um das erlernte Wissen zu evaluieren und Schulungsziele zu überprüfen.


4. Aktualität und Relevanz:

  • Regelmäßige Aktualisierung Ihrer Schulungsinhalte, um auf sich ändernde Bedrohungen und Technologien zu reagieren.
  • Integration von aktuellen Beispielen und Fallstudien, um die Relevanz der Schulungsinhalte zu erhöhen.


5. Schulungszeitplan und -dauer:

  • Festlegung eines klaren Zeitplans für die Schulungen, um die Teilnahme zu maximieren.
  • Anpassung der Schulungsdauer je nach Zielgruppe und Komplexität der Inhalte.


6. Feedback und Verbesserung:

  • Sammlung von Feedback von Teilnehmern, um die Schulung kontinuierlich zu verbessern.
  • Anpassung von Schulungsinhalten basierend auf dem erhaltenen Feedback und neuen Erkenntnissen zu Bedrohungen.


Wir stellen sicher, dass die Schulungen effektiv, relevant und an die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe angepasst sind.


IT-Notfallplanung/ BCM

Mit der IT-Notfallplanung/ BCM (Business Continuity Management) werden Strategien entwickelt, die den schnellen Wiederanlauf kritischer Prozesse also generell Ihre Geschäftskontinuität sichern. BCM erfolgt aufbauend auf Ihrer IT-Notfallerkennung und kann auch als eigeneständiges IT-Sicherheitssystem betrachtet werden.

Damit stellen wir gemeinsam sicher, dass kritische Geschäftsprozesse auch in Krisensituationen aufrechterhalten werden oder schnellstmöglich wieder anlaufen können. Die Projekte beinhalten:


1. IT-Risikoanalyse und Business Impact Analysis (BIA):

  • Durchführung einer umfassenden Risikoanalyse, um potenzielle Bedrohungen für die IT-Infrastruktur und Geschäftsprozesse zu identifizieren.
  • BIA zur Bewertung der Auswirkungen von IT-Ausfällen auf Geschäftsprozesse und Identifizierung kritischer Ressourcen.


2. Erstellung von Notfall- und Wiederherstellungsplänen:

  • Entwicklung detaillierter Notfallpläne, die klare Verfahren für die Reaktion auf verschiedene Arten von IT-Notfällen enthalten.
  • Ausarbeitung von Wiederherstellungsplänen für kritische IT-Systeme und Infrastruktur.


3. Notfallübungen und Simulationen mit IT-Sicherheitspartnern:

  • Planung und Durchführung von regelmäßigen Notfallübungen, um die Wirksamkeit der Notfallpläne zu testen.
  • Simulation von realistischen Szenarien, um die Reaktion der Mitarbeiter und die Wiederherstellungszeit zu bewerten.


4. Kommunikationsstrategien:

  • Entwicklung von klaren Kommunikationsstrategien, um alle relevanten Stakeholder während eines IT-Notfalls effektiv zu informieren.
  • Festlegung von Verfahren zur internen und externen Kommunikation, einschließlich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.


5. Kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung:

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Notfallplänen basierend auf neuen Risikobewertungen und veränderten Geschäftsanforderungen.
  • Integration von Lessons Learned aus tatsächlichen Notfällen und Übungen in die Notfallplanung.


6. Dokumentation und Berichterstattung:

  • Erstellung von klaren Dokumentationen, die Ihre Aspekte der IT-Notfallplanung und des BCM abdecken.
  • Bereitstellung von Berichten über den Status der Notfallplanung und Wiederherstellungsfähigkeit für das Management und Stakeholder.


Mit dem individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen BCM stellen wir sicher, dass Ihre Geschäftskontinuität bei IT-Notfällen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.


123456

ist das meistgenutzte Passwort.

80%

der täglichen E-Mails sind Spam.

~100%

aller Risiken vereinnahmen Hackerangriffe und social engineering.

46%

von Ransomware betroffener Unternehmen zahlten Lösegeld. Nur 8% davon bekamen alle Daten zurück.

4 Module: IT Sicherheit

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IT-Sicherheitsaudits

Mit dem IT-Sicherheitsaudit erfahren Sie wo Sie stehen und Sie können entscheiden wie es weitergeht.

2

Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien

Sie scheuen den Aufwand und wollen sich um ihre Kernaufgaben kümmern? Sie erhalten freigabefähige Unterlagen wie:

  • Risikoanalysen
  • Passwortrichtlinien
  • Backup-Konzepte
  • Wiederherstellungskonzepte u.v.m.

mehrfach geprüft und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

3

IT-Sicherheitsschulungen

Individualisierte IT-Sicherheitsunterweisungen sind die Stärke der ALPHAVIS

4

IT-Notfallplanung/ BCM

Dem schnellen Wiederanlauf nach einem Angriff steht nichts mehr im Weg.

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