Arbeitsschutz Beratung ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter vor gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken geschützt sind. Eine effektive Arbeitsschutz Beratung kann dazu beitragen, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Probleme zu vermeiden und dadurch Kosten und Ausfallzeiten zu reduzieren.
Eine Methode der Arbeitsschutz Beratung ist die Analyse von Risiken in den Arbeitsprozessen. Durch die Analyse von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen können mögliche Risiken erkannt und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Problemen ergriffen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeitsschutz Beratung ist die Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern. Durch die Vermittlung von Kenntnissen über Arbeitsschutz und die Anwendung von Sicherheitsvorkehrungen können Mitarbeiter dazu beitragen, Risiken zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Die ALPHAVIS bietet umfassende Arbeitsschutz Beratung für Unternehmen jeder Größe und Branche. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Identifizierung von Risiken und der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Unsere erfahrenen Berater arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um individuelle Lösungen zu entwickeln und das Arbeitsumfeld für Mitarbeiter sicherer zu gestalten.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz Beratung erfahren möchten, lesen Sie gern weiter oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen zu helfen.
Arbeitsschutz hat das Ziel Unfälle bei der Arbeit und unfallbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Dabei soll die Vielzahl verschiedener Berufe und Tätigkeiten gleichermaßen berücksichtigt werden. Der Arbeitsschutz lässt sich dazu in folgende Arten gliedern:
Die Vorgaben sind gesetzlich verankert. Das ArbSchG ist dabei die primäre rechtliche Grundlage. Detaillierungen und spezielle Regelungen regeln:
Welche Vorgaben Sie im speziellen einzuhalten haben und welche überhaupt gelten, stimmen Sie am besten mit der ALPHAVIS als Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab. Die Fachkraft berät Sie auch bei der Umsetzung der Vorgaben.
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Viele wissen nicht, dass die Gefährdungsbeurteilung die Basis für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz darstellt. Mit den folgenden einfachen Regeln erstellen Sie diese ganz einfach.
Umfassende Informationen erhalten Sie im Handbuch für Gefährdungsbeurteilungen. Die Kurzfassung für den schnellen Einstieg erhalten Sie hier, bei einem Telefonat oder in einem kostenfreien Webinar.
Der Umfang orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten und Ihren Anforderungen. Wichtig ist, dass Sie sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst machen und erkennen bevor etwas passiert.
Für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung besteht eine Dokumentationspflicht, wobei die Form nicht vorgegeben ist. Hier erhalten Sie eine Vorlage die sie sofort einsetzen können.
Für eine praxisnahe und akzeptierte Gefährdungsbeurteilung ist die Beteiligung der Beschäftigten maßgebend. Zumal die Mitarbeiter Ihre Arbeitsplätze in Zusammenarbeit mit den unterstützenden Rollen am besten beurteilen können.
Unterstützung erhalten Sie dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und ggf. der Personalvertretung, die ein Mitbestimmungsrecht hat.
Die folgende Gefährdungsfaktoren sind sehr umfassende Standards. Individuelle Ergänzungen sind aber möglich.
Wichtiger ist die Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere. Damit erhalte ich eine gewichtete Reihenfolge der Tätigkeiten und Arbeitsplätze nach Risikopriorität. Mit dieser Übersicht kann ich bei den größten Risiken beginnend die festgelegten Schutzmaßnahmen prüfen und fehlende Schutzmaßnahmen mit den Arbeitsverantwortlichen abstimmen.
Arbeitsschutz hat das Ziel Beschäftigte vor Arbeitsunfällen zu schützen ud mögliche Folgen zu mildern. Ebenso sollen akute und chronische Krankheiten infolge der Arbeit vermieden werden. Alles was eine menschgerechte Arbeit fördert trägt zum Arbeitsschutz bei.
"Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit" (ArbSchG § 2 Abs. 1)
Die Maßnahmen sollen hauptsächlich zwingend und unabhängig vom Willen der Beschäftigten wirken. Dabei werden die Arbeitsbedingungen primar technisch und sekundär organisatorisch verbessert, bspw. durch:
An dritter Stelle folgen individuelle Schutzmaßnahmen wie:
Als wichtigste Rechtsgrundlage gilt in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) .Das ArbSchG regelt zusammenfassend:
Ziel dabei ist es, durch geeignete Maßnahmen den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern und Unfällen vorzubeugen.
Weitere Quellen sind:
Die Umsetzung des Arbeitsschutzes zu überwachen, ist Aufgabe der Bundesländer. Zuständig sind aber je nach Bundesland:
Der Arbeitgeber hat im Betrieb für die Arbeitsschutzorganisation zu sorgen und trägt damit grundlegend die Verantwortung.
In größeren Betrieben ist die Delegation der Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte notwendig (Pflichtenübertragung).
Für die betriebliche Sicherheit sind also in erster Linie die Unternehmer*innen selbst verantwortlich.
Die zentrale Anforderung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aht der Arbeitgeber zu verantworten. Oder der Arbeitgeber kontrolliert die Umsetzung, wenn er die Pflicht dazu übertragen hat.
In seiner Verantwortung für den Arbeitsschutz wird der Arbeitgeber hauptsächlich beraten durch:
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes zu ignorieren kann zu hohen Geldbußen und unter Umständen auch zu Freiheitsstrafen führen. Insbesondere dann wenn Anordnungen wiederholt ignoriert und nicht umgesetzt wurden oder wenn vorsätzlich die Unversehrtheit eines Mitarbeiters gefährdet ist.
Die Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden der Länder sind in erster Linie die außerbetrieblichen Ansprechpartner. Mit dem Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheitz und dem Betriebsarzt wird der Arbeitgeber beraten.
Wesentliche Rollen sind zusammengefasst:
Arbeitsschutz im Büro:
Im Büro kommen weder Gefahrstoffe zu Einsatz, sie müssen nicht in Schächte einsteigen und in der Regel auch nicht schwer heben. Auf Grund der monotonen und überwiegend sitzenden Arbeit birgt die Arbeit allerdings andere Gefährdungen. Durch schlechte Ergonomie und Bewegungsmangel äußert sich das unter anderem in Muskel- und Skeletterkrankungen sowie in Kopf- und Rückenschmerzen.
Die wichtigsten Fragen die sie beantworten können sind:
Mitarbeiter sollten nicht nur im Büro ein Mitspracherecht erhalten, wie der eigene Arbeitsplatz zu gestalten ist.
Arbeitsschutz und Hitze:
Die Hitzesommer der letzten Jahre lassen manche Büros zur Sauna werden. Für zu hohe Temperaturen bietet das Arbeitsschutzrecht einen Rahmen. Die Arbeitsstättenregel "ASR A3.5 Raumtemperatur" konkretisiert dazu das die Lufttemperaturen nicht über 26°C steigen sollen. Die dann zu treffenden Maßnahmen sind individuell abzustimmen:
Verschiedene Kommentare zum Arbeitsschutz im Büro leiten zur Verkürzung der Arbeitszeit folgende Regeln ab:
>40
Mio. Erwerbstätige in Deutschland
24
meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter und Jahr
50%
aller Betriebe haben keine Gefährdungsbeurteilung
<13%
der Unternehmen die eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben, haben deren Wirksamkeit überprüft
Die PSA (persönliche Schutzausrüstung) kommt zum Einsatz wenn technische oder organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind.
Auch wenn Fallschutzmittel und PSA für Motorsägenarbeiten wesentlich unbequemer und einschränkender empfunden werden, betreffen die häufigsten Anfragen das Tragen von Schutzschuhen und das Tragen von Schutzmasken in Pandemiezeiten. Einen Auszug persönlicher Schutzausrüstungen finden Sie in folgender Tabelle:
Schutzart | Beispiele | DGUV-Regeln |
---|---|---|
Atemschutz | Atemschutzgeräte, Staubmaske | DGUV-R 112-190 |
Augen- und Gesichtsschutz | Schutzbrille, Schutzschild, Visier | DGUV-R 112-192 |
Fußschutz | Sicherheitsschuhe | DGUV-R 112-191 |
Gehörschutz | Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz, Otoplastiken | DGUV-R 112-194 |
Handschutz | Schutzhandschuhe | DGUV-R 112-195 |
Hautschutz | Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel | |
Kopfschutz | Schutzhelm, Anstoßkappe | DGUV-R 112-193 |
PSA gegen Absturz | Auffanggurt, Falldämpfer, Höhensicherungsgerät | DGUV-R 112-198 |
PSA gegen Ertrinken | Rettungsweste | DGUV-R 112-201 |
PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen | Rettungsgurt, Rettungsschleifen, Rettungshubgerät | DGUV-R 112-199 |
Schutzkleidung | Schutzanzüge, Schürze | DGUV-R 112-189 |
Die Ausstattung der Mitarbeiter*innen mit Schutzschuhen ist viel diskutiert. Der Fußschutz umfasst Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe. Die Arten unterscheiden sich in den Belastungsmerkmalen der Schutzfunktion. Welcher Fußschutz zu tragen ist, ergibt sich wiederum aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Nutzung ist personenbezogen vorgesehen, wie auch bei allen anderen persönlichen Schutzausrüstungen. Nicht nur auf Grund der Individualisierung sondern auch aus hygienischen Gründen.
Eine Übersicht mit einer Sammlung von Anwendungsbeispielen zur Orientierung bei der Auswahl von geeignetem Fußschutz kann hier heruntergeladen werden (ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung).
Mit dem AS-Check werden die Umsetzung rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Unternehmen geprüft. Sie erhalten am ersten Tag ein belastbares Ergebnis und am folgenden Tag einen Plan für die Umsetzung möglicher Defizite. In einem Abschlussgespräch werden alle Details besprochen und Sie können entscheiden wie es weitergeht.
Sie scheuen den Aufwand und wollen sich um ihre Kernaufgaben kümmern? Sie erhalten freigabefähige Unterlagen wie:
mehrfach geprüft und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Mancher kann stundenlang und frei über eine technische Anlage oder ein gemeinsames Projekt referieren. Aber eine Arbeitsschutzunterweisung?
Individualisierte AS-Unterweisungen sind die Stärke der ALPHAVIS
Sie können alles einzeln beauftragen. Mit einer längerfristigen Zusammenarbeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sind:
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